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   BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91   

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https://dejure.org/1992,6901
BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91 (https://dejure.org/1992,6901)
BSG, Entscheidung vom 22.07.1992 - 13 RJ 21/91 (https://dejure.org/1992,6901)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - 13 RJ 21/91 (https://dejure.org/1992,6901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Berechnungsmaßstab der "Wartezeit" vor Eintritt der Berufsunfähigkeit - Zumutbarkeit einer sog. "Verweisungstätigkeit" - Berufsschutz als Facharbeiter im Sinne des Mehrstufenschemas - Abgrenzung zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 4/90

    Verweisung angelernter Arbeiter mit Aufsichts- und Leitungsfunktionen, tarifliche

    Auszug aus BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91
    Denn die Tätigkeit eines Vorarbeiters erfordert eine besondere fachliche und persönliche Qualifikation, auch wenn er nicht Facharbeiter, sondern nur angelernte und ungelernte Arbeiter leitet (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 4/90 - Umdruck S. 7).

    Bei einem nach Lohngruppe VII entlohnten Lascher-Vormann, der bis zu 25 Arbeiter geführt hat, ist der Facharbeiterstatus vom BSG in Übereinstimmung mit der Vorinstanz (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 12. September 1989 - L 1 J 175/88 -) bejaht worden (Senatsurteil vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 4/90 -).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91
    Der Beruf eines einfachen Pförtners gehört allerdings nicht dazu (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 73; BSG, Urteil vom 11. März 1982 - 5b/5 RJ 130/80 - m.w.N.), zumal auch keine entsprechende tarifvertragliche Einstufung gegeben ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 29/89 - und vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 14/90 -).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 29/89

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Auszug aus BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91
    Der Beruf eines einfachen Pförtners gehört allerdings nicht dazu (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 73; BSG, Urteil vom 11. März 1982 - 5b/5 RJ 130/80 - m.w.N.), zumal auch keine entsprechende tarifvertragliche Einstufung gegeben ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 29/89 - und vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 14/90 -).
  • BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 124/80

    Zulässigkeit der Verweisung - Facharbeiter als gehobener Pförtner -

    Auszug aus BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91
    Darüber hinaus sind einem Facharbeiter jedenfalls solche ungelernten Tätigkeiten zuzumuten, die sich durch besondere Qualifikationsmerkmale deutlich aus dem Kreis der sonstigen einfachen Arbeiten herausheben und mit Rücksicht darauf tariflich wie sonstige Ausbildungsberufe eingestuft sind (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 86 S. 268 m.w.N.).
  • BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 35/80

    Verweisbarkeit - Facharbeiter - Ungelernte Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91
    Der Beruf eines einfachen Pförtners gehört allerdings nicht dazu (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 73; BSG, Urteil vom 11. März 1982 - 5b/5 RJ 130/80 - m.w.N.), zumal auch keine entsprechende tarifvertragliche Einstufung gegeben ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 29/89 - und vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 14/90 -).
  • BSG, 11.03.1982 - 5b/5 RJ 130/80
    Auszug aus BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91
    Der Beruf eines einfachen Pförtners gehört allerdings nicht dazu (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 73; BSG, Urteil vom 11. März 1982 - 5b/5 RJ 130/80 - m.w.N.), zumal auch keine entsprechende tarifvertragliche Einstufung gegeben ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 29/89 - und vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 14/90 -).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92

    Gewährung von Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Insoweit ist indes darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (s ua Urteil vom 22. Juli 1992 - 13 RJ 21/91 -) die Bewertung einer Tarifgruppe als Facharbeitergruppe nicht dadurch in Frage gestellt wird, daß dort möglicherweise auch Berufe auftauchen, die nur aus qualitätsfremden Erwägungen in dieser Gruppe aufgeführt werden.
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

    Allerdings muß seine damalige Tätigkeit tatsächlich den Anforderungen entsprochen haben, die nach der Vorstellung der Tarifvertragsparteien von Inhabern dieser Tarifstelle zu erfüllen waren (vgl dazu Senatsurteil vom 22. Juli 1992 - 13 RJ 21/91 -).
  • LSG Hessen, 13.09.1996 - L 13 J 381/92

    Berufsschutz von Selbstversicherten - bisheriger Beruf

    Ausgehend von dem ihm zuzubilligenden sog. Berufsschutz als Facharbeiter kann der Kläger innerhalb des vom Bundessozialgericht entwickelten Mehr-Stufen-Schemas sozial zumutbar auf andere Facharbeitertätigkeiten, auf Tätigkeiten aus der nächstniedrigeren Gruppe mit dem Leitberuf des sonstigen Ausbildungsberufs (die sog. angelernten Tätigkeiten) oder aber auf solche ungelernten Tätigkeiten verwiesen werden, die sich innerhalb des Betriebes und im Ansehen aus dem Kreis der übrigen ungelernten Tätigkeiten deutlich herausheben und wegen ihrer Qualität tariflich etwa gleich hoch wie die sonstigen Ausbildungsberufe eingestuft sind (vgl. BSG vom 1. Februar 1984 - 5 b RJ 80/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 116; BSG vom 30. September 1987 - 5 b RJ 20/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 147 sowie BSG vom 22. Juli 1992 - 13 RJ 21/91).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2002 - L 12 RA 8/01
    Den sonstigen Ausbildungsberufen gleichzustellen sind Tätigkeiten, die sich durch besondere Qualitätsmerkmale wie durch eine Vertrauensstellung oder besondere Verantwortung aus dem Kreis der ungelernten Tätigkeiten so hervorheben, dass sie den angelernten Tätigkeiten gleichstehen, tariflich wie diese eingestuft sind und von dem Versicherten innerhalb einer drei Monate andauernden Einweisungs- und Einarbeitungszeit erlernt werden können (BSG vom 01.02.1984, SozR 2200 § 1246 Nr. 116; vom 22.07.1992 - 13 RJ 21/91 -).
  • LSG Sachsen, 10.04.2001 - L 5 RJ 9/99

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Facharbeiterschutz; Verweisung auf

    Insofern kann nichts anderes gelten als für die abstrakte tarifvertragliche Einstufung; hierbei gilt: Je konkreter die berufsbezogenen Kennzeichnungen im Tarifvertrag ausgefallen sind, desto aussagekräftiger ist die jeweilige tarifvertragliche Einstufung für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufs des Versicherten (in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 22. Juli 1992, Az. 13 RJ 21/91, S. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2003 - L 12 RI 45/97

    Weitergeltung bereits aufgehobener Vorschriften des Sozialrechts; Rente wegen

    Den sonstigen Ausbildungsberufen gleichzustellen sind ungelernte Tätigkeiten, die sich durch besondere Qualitätsmerkmale wie durch eine Vertrauensstellung oder besondere Verantwortung aus dem Kreis der ungelernten Tätigkeiten so hervorheben, dass sie den angelernten Tätigkeiten gleichstehen, tariflich wie diese eingestuft sind und von dem Versicherten innerhalb einer drei Monate andauernden Einweisungs- und Einarbeitungszeit erlernt werden können (BSG vom1.2.1984, SozR 2200 § 1246 Nr. 116; vom 22.7.1992 - 13 RJ 21/91).
  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91

    Anspruch auf eine Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU) -

    Diese Einstufung ist für die Bewertung des bisherigen Berufs des Klägers maßgebend, wenn die von ihm tatsächlich verrichtete Tätigkeit - auch unter Berücksichtigung von Führungsqualität, Berufserfahrung, Kenntnissen und Fähigkeiten zur Unfallverhütung - dem Anforderungsprofil eines derartigen Vorarbeiters entsprach (vgl dazu Senatsurteil vom 22. Juli 1992 - 13 RJ 21/91 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2003 - L 12 RI 24/97

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ; Berufsunfähigkeit bei

    Den sonstigen Ausbildungsberufen gleichzustellen sind ungelernte Tätigkeiten, die sich durch besondere Qualitätsmerkmale wie durch eine Vertrauensstellung oder besondere Verantwortung aus dem Kreis der ungelernten Tätigkeiten so hervorheben, dass sie den angelernten Tätigkeiten gleichstehen, tariflich wie diese eingestuft sind und von dem Versicherten innerhalb einer drei Monate andauernden Einweisungs- und Einarbeitungszeit erlernt werden können (BSG vom1.2.1984, SozR 2200 § 1246 Nr. 116; vom 22.7.1992 - 13 RJ 21/91).
  • LSG Bayern, 26.07.2005 - L 6 R 270/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Berufsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit bei

    Um diese zu beurteilen, hat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Berufe der Versicherten abgestuft in Gruppen eingeteilt, wobei der Stufenbildung die zur Erreichung einer bestimmten beruflichen Qualifikation normalerweise erforderliche Ausbildung zugrunde gelegt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 22.07.1992, 13 RJ 21/91).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2002 - L 12 RA 13/97
    Den sonstigen Ausbildungsberufen gleichzustellen sind ungelernte Tätigkeiten, die sich durch besondere Qualitätsmerkmale wie durch eine Vertrauensstellung oder besondere Verantwortung aus dem Kreis der ungelernten Tätigkeiten so hervorheben, dass sie den angelernten Tätigkeiten gleichstehen, tariflich wie diese eingestuft sind und von der Versicherten innerhalb einer drei Monate andauernden Einweisungs- und Einarbeitungszeit erlernt werden können (BSG vom 01.02.1984, SozR 2200 § 1246 Nr. 116; vom 22.07.1992 - 13 RJ 21/91).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 12 RA 2/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2003 - L 12 RI 2/99
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2004 - L 12 RI 18/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2004 - L 12 RI 6/99
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